Immobilienverwaltung mit WEG Verwaltung 16-02-B6

Auszug der Mieter – darauf ist zu achten

Warum eine Wohnung vom Mieter gekündigt wird, kann viele Gründe haben: familiäre Veränderungen, neuer Job in einer anderen Stadt oder aus Kostengründen. Die Wohnungsübergabe erfolgt in der Regel am letzten Tag der Mietzeit. Sollte der Mieter dieser Tag nicht eingehalten werden, darf der Vermieter bis zur vollständigen Rückgabe ein Entgelt für die weitere Nutzung verlangen. Unter Umständen kann sogar Schadensersatz gefordert werden.

Frühestmöglich sollten Mieter und Vermieter einen Termin für die Wohnungsübergabe vereinbaren. Das Beste ist, dass der Termin dafür mindestens eine Woche vorher festgelegt wird, sodass beide Parteien Zeit haben. Oft sind nicht nur diese beiden Parteien anwesend, sondern noch weitere Personen, wie eine neutrale Person, von der die Wohnung auf Schäden überprüft und das Wohnungsübergabeprotokoll als Zeuge ebenfalls unterschreibt. Natürlich kann der Vermieter auch jemanden anderen beauftragen, wie den Hausverwalter oder einen Immobilienmakler. Auch der Mieter kann eine andere Person für die Übergabe beauftragen, etwas dann, wenn der Umzug in eine andere Stadt erfolgte und die Anfahrt viel zu lang wäre. Dafür ist jedoch eine schriftliche Vollmacht notwendig.

Das Wohnungsübergabeprotokoll

Damit es am Ende nicht zum Streit kommt, sollte bereits beim Einzug ein Wohnungsübergabeprotokoll angefertigt werden. In diesem wird genau aufgeführt, wie viele Schlüssel übergeben wurden, welche Schäden vorhanden sind und die Zählerstände. Am Ende der Mietzeit hilft dieses dann, die Wohnungsübergabe problemlos vorzunehmen, denn es kann verglichen werden, sodass der Mieter am Ende eventuell nicht als Schuldiger dasteht.

Kurz gesagt, ein Wohnungsübergabeprotokoll erspart beiden Seiten viel Ärger. Denn es handelt sich dabei um eine Urkunde und diese hat sogar Beweiskraft vor Gericht.

Die wirksame Übergabe einer Wohnung

Um die Wohnungsübergabe zu vollziehen, ist es notwendig, dass die Räume vollständig geräumt und gesäubert sind. Dazu gehören auch weitere genutzte Abteilungen wie Keller- und Nebenräume. Sofern sich in den Räumen noch Gegenstände vom Mieter befinden, hat der Vermieter das Recht, die Rücknahme zu verweigern oder diese auf Kosten des Mieters räumen zu lassen.

Die Schlüsselübergabe

Eine der wichtigsten Einzelheiten bei der Wohnungsrückgabe ist die Aushändigung sämtlicher Schlüssel, die zu der vermieteten Immobilie gehören. Das betrifft nicht nur die Wohnungsschlüssel, sondern ebenfalls Schlüssel für Postkasten, Kellerraum und – sofern zur Mietsache zugehörig – der Garage.

Nicht nur die Schlüssel, die der Vermieter ausgehändigt hat, müssen übergeben werden, sondern ebenfalls Schlüssel, die eventuell vom Mieter nachgefertigt wurden. Fehlt ein Schlüssel, dann kann der Vermieter unter Umständen Schadenersatz verlangen.

Der Zustand der Wohnung

Die Wohnung ist grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, der vor dem Einzug bestand. Sicherlich ist das nicht zu 100 Prozent möglich, denn es kommt im Verlauf der Mietzeit zu Gebrauchsspuren, wie Bohrlöchern, Kratzer im Boden oder andere Abnutzungen. Diese gelten nicht als Schaden oder mangelhafte Übergabe. Gebrauchsspuren wie diese werden üblicherweise mit dem Mietzins ausgeglichen.

Verwendet der Vermieter in seinem Mietvertrag gewisse Klauseln, die selbst gewöhnliche Gebrauchsspuren als Schaden deklarieren, so ist dies üblicherweise rechtswidrig und kann den Mietvertrag sogar unter Umständen in Gänze angreifen.

Wohnungsübergabe bedeutet, dass die Wohnung sauber – besenrein – übergeben wird. Sollte das nicht der Fall sein, dann darf der Vermieter auf Kosten des Mieters die Reinigung der Räume (Wohnung) veranlassen.

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