Ein Gesetz regelt seit über 70 Jahren das Wohnungseigentum
Die deutschen Städte waren zum Ende des 2. Weltkrieges 1945 zu zwei Dritteln zerstört und damit waren 2,5 Mio. Wohnungen vernichtet. Zwar wurden die Städte von den Eltern und Großeltern der heutigen Generation wieder aufgebaut, doch über Jahrzehnte geschah dies überwiegend mit öffentlichen Mitteln.
Vermögen verloren und Ersparnisse auf ein Zehntel reduziert
Oft wird von denen, die lange danach geboren wurden, dass es 1945 ein Leichtes war, Wohnungseigentum zu bilden – vielleicht sogar einfacher als heute. Doch dies ist ein absoluter Irrglaube. Es war nicht an Wohnungseigentum wie in London, Paris, Amsterdam oder Brüssel zu denken, wie es in einer kurzen Geschichte des Wohnungseigentums heißt, die von der BGH-Richterin Christina Stresemann in einer Festschrift 2014 für Klaus Tolksdorf im Carl Heymanns Verlag veröffentlicht wurde.
Die Vertriebenen, Flüchtlinge und Ausgebombten hatten ihr gesamtes Vermögen verloren und die Ersparnisse der übrigen Deutschen war aufgrund der Währungsreform auf ein Zehntel reduziert. Diejenigen, die es sich leisten konnten, bauten – nach dem schon im „Dritten Reich“ propagierten Wohnideal – ein Einzel- oder Reihenhaus im Grünen. Der Rest, der es sich nicht leisten konnte, der landete im schlimmsten Fall im sozialen Wohnungsbau. Dieser machte bis in die siebziger Jahre einen Anteil von 55 Prozent aller Neubauten aus.
Im Jahr 1951 reichten Eigentum und Miete nach Einschätzung der Bundesregierung nicht aus, um sämtlichen Anforderungen gerecht zu werden, die sich bei einem Bauvorhaben „unter den gegenwärtigen Verhältnissen“ ergaben – vor allem, um Finanzierungsbeiträge für den Auf- oder Ausbau der Gebäude zu sichern. Damit kam es dazu, dass das Wohnungseigentumsgesetz (WEGesetz) entworfen und letztendlich beschlossen wurde. In Kraft trat das Gesetz am 15. März 1951 und wurde im Bundesgesetzblatt am 19. März 1951 veröffentlicht.
Eigenheimähnliche Teile eines Hauses erwerben
Die Politiker erklärten damals, dass der Wunsch bestehe, es den Menschen zu ermöglichen, eigenheimähnliche Teile eines größeren Hauses zu erwerben, wenn die Mittel zum Bau eines Eigenheims nicht ausreichen. Der Gesetzgeber stellte bei der Verabschiedung des WEGesetzes überschaubare – eher kleine WEGs vor. Dabei handelte es sich um Neubau-Eigentumswohnungen, die mehrheitlich von Selbstnutzern bewohnt wurden. Der breiten Bevölkerungsschicht sollte neben einem Beitrag zum Wiederaufbau der zerstörten Städte der Erwerb von Wohneigentum ermöglicht werden. Das war Konsens.
Allerdings haben sich die Strukturen der Wohnungseigentümergemeinschaften und der Wohnungseigentumsmarkt seitdem stark verändert und ausdifferenziert. Das Wohneigentum mit den fast zehn Millionen Eigentumswohnungen und somit hochgerechnet fast 25 Prozent aller Wohnungen in Deutschland, stellen diese eine tragende Säule des Immobilieneigentums dar.
Von Miet- zu Eigentumswohnungen – eine Entwicklung seit der 90er Jahre
Interessant ist der Fakt, dass viele der heutigen WEGs nicht als solche errichtet wurden, sondern als Mietshäuser in Privatbesitz oder als Betriebswohnungen größerer Unternehmen. Die Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen entwickelte sich erst in den 90er-Jahren und stellt ein eigenes Immobilienmarktsegment dar. In Berlin ist dies politisch umstritten und aktuell umkämpft. Denn die Gründerzeithäuser werden dazu zuerst entmietet, dann umfassend saniert und dann als Eigentumswohnungen verkauft. Sogar Wohnungen in 50er-Jahre-Gebäuden werden den Mietern zum Kauf im unsanierten Zustand angeboten. Viele der Wohnanlagen sind in die Jahre gekommen und der Werterhalt, die Sanierung und Modernisierung dieser Anlagen ist mithin unter den Vorzeichen des Klimawandels eine wichtige Zukunftsaufgabe der WEGs.
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