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Verkehrssicherungspflicht

Viele Eigentümer von Grundstücken machen sich gar keine Vorstellungen darüber, wie viele Gefahrenquellen sich auf einem Grundstück befinden können und welche regelmäßigen Maßnahmen zu treffen sind, um Gefahren von Dritten abzuwenden.

Es unterliegt der Sorgfalt des Eigentümers, dass sichtbare Gefahrenquellen gesichert werden müssen, damit kein weiterer Schaden an Personen oder Sachen entstehen kann. Ebenfalls zeigt sich ein Eigentümer dafür verantwortlich, eventuelle Gefahrenquellen im Vorfeld zu erkennen und zu beheben.

Was unterliegt alles der Verkehrssicherungspflicht?

Grundsätzlich sind alle frei zugänglichen Areale eines Grundstücks oder einer Anlage der Versicherungspflicht unterworfen. Aber nicht nur Gehwege, sondern auch Beleuchtungsanlagen, Bäume und Dächer und auch Spielplätze müssen “sicher” sein und dürfen keine Gefahr für Leib und Leben darstellen.

Im Einzelnen bedeutet das Folgendes:

Zugangswege und Gehwege: 

  • Hier muss in regelmäßigen Abständen die Begehbarkeit überprüft werden. Lose Gehwegplatten, durch Wurzeln verursachte Unebenheiten, Löcher stellen Gefahren dar und müssen bis zur Behebung der Schäden sichtbar gekennzeichnet werden. Fehlende und unzureichende Beleuchtung muss unverzüglich repariert werden.

Stiegen- und Treppenhäuser: 

  • Intakte Treppengeländer und Stufen sowie eine ausreichende Beleuchtung müssen gewährleistet sein und Defekte sind umgehend zu beheben.

Balkone: 

  • Eine regelmäßige Kontrolle muss auch bei Balkonen durchgeführt werden. Lose Balkonkästen oder Fassadenteile müssen entfernt werden. Auch etwaige vorhandene Sonnenschirme unterliegen einer Überprüfung auf korrekte Befestigung.

Grünanlagen und Baumbewuchs: 

  • Besonders nach Stürmen und starken Winden, muss hier besondere Vorsicht walten. Eine Kontrolle auf lose Äste, abgeknickte Zweige und Standfestigkeit des gesamten Baumes ist zwingend erforderlich. Vor allem sogenannte Flachwurzler können eine Gefahr durch Umkippen darstellen.

Spielgeräte und Spielplätze: 

  • In vielen Wohnanlagen sind Spielplätze installiert. Hier ist der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft verpflichtet, diese regelmäßig zu warten. Klettergerüste aus Holz sind auf Stabilität zu prüfen. Verletzungsgefahren durch Splitter oder Glasscherben in diesen Bereichen sind umgehend zu beseitigen.

Fassaden und Dächer: 

  • Vor allem bei älteren Bauten können sich hier schon mal Schindel oder Fassadenteile lockern und drohen herabzufallen. Bei Feststellung solcher Mängel ist die unmittelbare Umgebung abzusichern und eine umgehende Reparatur ist einzuleiten.

Die Kontrolle von Antennen und Satellitenschüsseln ist ebenfalls ein Bestandteil der Verkehrssicherungspflicht. Ein Herabstürzen kann verheerende Folgen haben.

Diese Aufzählung stellt nur einen Teil der Maßnahmen dar, die zur allgemeinen Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümers gehören.

Verkehrssicherungspflicht bei einer WEG

Bei der Verwaltung einer Wohnanlage durch eine WEG zeigt sich diese für die Verkehrssicherungspflicht der Anlage verantwortlich. Unter Zuhilfenahme speziell ausgebildeter Verkehrssicherungs Beauftragten werden in regelmäßigen Abstände Begehungen beauftragt, um Schäden und Gefahren festzustellen, zu dokumentieren und natürlich die Behebung der Gefahrenquellen in die Wege zu leiten.

Oftmals werden diese Aufgaben auch von der Hausverwaltung Berlin auf den eingesetzten Hausmeister übertragen. Voraussetzung hierfür ist ein absolvierter Lehrgang.

Unterstützung durch die Mieter

Da auch ein eingesetzter Verkehrssicherungsbeauftragter seine Augen nicht überall haben kann, ist er auf die Mithilfe der Mieter oder Miteigentümer einer WEG angewiesen. Entdeckte Mängel sollte jeder Anwohner umgehend an die zuständige Stelle weitergeben.

Die Sicherheit und die Gesundheit aller sollte immer höchste Priorität haben.

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