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Was ist WEG und wofür steht es?

WEG ist eine Abkürzung und steht für Wohnungseigentumsgesetz. Dieses bildet die gesetzliche Grundlage für den Erwerb von Wohnungseigentum und den immer häufiger entstehenden Reihenhaussiedlungen. Wer seine Traumimmobilie kauft, der bildet mit seinen Nachbarn innerhalb der Siedlung eine sogenannte Eigentümergesellschaft (WEG).

Vier Begriffe die wichtig sind zum Thema WEG

  • Sondereigentum: Dieses gehört ausschließlich dem Käufer (Traumhaus, Garage bspw.)
  • Sondernutzungsrechte: ausschließlich dem jeweiligen Käufer zuzuordnen (Garten oder Stellplatz bspw.)
  • Gemeinschaftseigentum (GE): gehört allen Eigentümern gemeinsam (z.B. Müll- oder Spielplatz, Haustechnikzentrale, Gehwege etc)
  • Eigentümergemeinschaft: Die WEG wird von der Summe aller Eigentümer innerhalb einer Siedlung gebildet.

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) – wozu dient es?

1951 wurde das Wohnungseigentumsgesetz eingeführt. In diesem sind unter anderem Bestimmungen zur Entstehung von Wohneigentum, deren Verwaltung und die Aufteilung der Immobilie in Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum enthalten. Darüber hinaus enthält das WEG-Vorschriften rund um die Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussfassungen, die getroffen werden.

Im Jahr 2020 trat eine Reform des WEG in Kraft, mit der es zu umfassenden Veränderungen für Wohnungseigentümer und Verwalter kam. Offiziell lautet der Titel des Gesetzes „Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften“. Aufgeteilt ist das WEG in mehrere Abschnitte, wobei die einzelnen Gesetzestexte mit zahlreichen Kommentaren versehen sind, da es immer wieder zu Streitigkeiten unter Eigentümern sowie zwischen Eigentümern und Verwalter gab. Diese Kommentare sollen Verwaltern und Anwälten die Arbeit erleichtern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ist eine Immobilie aufgrund einer Teilungserklärung in einzelne Bereiche unterteilt, die unterschiedlichen Eigentümern gehören, dann entsteht eine Wohnungseigentümerschaft.
  • Die Mitglieder der WEG haben bestimmte Pflichten und Rechte. Das Zahlen von Hausgeld ist eine der Hauptpflichten, während das Stimmrecht zu den bedeutenden Rechten zählt. Im Rahmen der Eigentümerversammlung zahlt das Stimmrecht bei Entscheidungen, die die Immobilie oder die WEG betreffen.
  • Eine Eigentümerversammlung muss mindestens einmal jährlich einberufen werden. Dabei gibt es keine Anwesenheitspflicht für die Eigentümer. Allerdings sollte das Stimmrecht genutzt werden.

Definition WEG – was genau ist das?

Die Wohnungseigentümerschaft ist etwas sperrisch von der juristischen Seite gesehen und wird als „die Gesamtheit aller Wohnungseigentümer innerhalb einer Wohneigentumsanlage“ bezeichnet. Um es stark zu vereinfachen: Jeder, der eine Eigentumswohnung in einer Wohnanlage besitzt oder ein Mehrparteienhaus mit mehreren Eigentümern, der ist Teil der WEG.

Gemeinschaftsordnung & Teilungserklärung als rechtliche Grundlage

Eine WEG entsteht dann, wenn eine Immobilie durch eine Teilungserklärung in separate abgeschlossene Einheiten unterteilt ist. Durch die Teilungserklärung wird zudem festgelegt, was zum Gemeinschaftseigentum zählt und zum Sondereigentum.

  • Sondereigentum: Dies gehört einem Eigentümer allein. Sprich die einzelne, abgetrennte Wohnung.
  • Gemeinschaftseigentum: Die Teile der Immobilie, die allen Eigentümer gemeinsam gehört, wie bspw. Fassade, Dach, Treppenhaus, Außentür – aber auch die tragenden Wände innerhalb der Wohnungen.

Die Gemeinschaftsordnung ist ein weiteres wichtiges Dokument in der Gemeinschaftsordnung. Häufig wird dieses als „Verfassung der WEG“ bezeichnet. Darin sind alle wichtigen Regeln und Pflichten festgehalten, wie die…

…Regelungen zum Gebrauch des Gemeinschaftseigentums

…Regelungen der Sondernutzungsrechte – bspw. Nutzung einzelner exklusiver Pkw- Stellplätze.

…Reparaturen und Instandhaltungen

…Hausordnung

…Haustierhaltung

…Eigentümerversammlung

…Stimmprinzip

…Bestellung des Verwalters

Die Verwaltung der WEG

Die WEG ist verpflichtet, die Verwaltung einer Person zu übertragen. Sprich, die Eigentümer müssen sich auf einen Verwalter einigen. Dabei kann es sich um ein WEG-Mitglied handeln oder die Entscheidung fällt auf eine professionelle Hausverwaltung Berlin. Neben den kaufmännischen Aufgaben des Verwalters zählen zudem die Anstellung des Hausmeisters und technische Aufgaben, wie bspw. die Erfassung des Stromverbrauchs. Darüber hinaus hat der Verwalter organisatorische Aufgaben inne, wie das Beschwerdemanagement.

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