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Wohnungsverwaltung durch eine WEG-Verwaltung

Der einfachste Weg, seine vermietete Eigentumswohnung verwalten zu lassen, ist die Beauftragung einer sogenannten WEG-Verwaltung. In diesem Fall wird ein Vertrag über die Verwaltung der Eigentumswohnung als Sondereigentum zwischen dem Eigentümer und der WEG-Verwaltung geschlossen. Der Mieter dieser Wohnung bleibt bei diesem geschlossenen Vertrag außen vor und hat dementsprechend auch kein Mitspracherecht.

Die Abrechnung erfolgt nur zwischen den beiden Parteien der Verwaltung und des Eigentümers.

Der Verwaltungsvertrag

Welche Leistungen die WEG-Verwaltung für den Eigentümer erbringen soll, wird eindeutig vertraglich festgehalten.

Der Eigentümer kann sich hier für eine “Rundrum-Sorglospaket” entscheiden, bei dem die Verwaltung  alle Aufgaben übernimmt und der Eigentümer sich um gar nichts zu kümmern braucht. Diese Übertragung auf die WEG-Verwaltung ist besonders bei Eigentümern beliebt, die ihre Eigentumswohnung als reine Kapitalanlage sehen.

Eine weitere Möglichkeit der Eigentumsverwaltung wäre auch eine Aufteilung der Aufgaben, welche die Verwaltung der Wohnung betreffen. Beispielsweise kann eine WEG-Verwaltung auch nur die kaufmännische Betreuung der Wohnung übernehmen. In diesem Fall kümmert sich die Verwaltung um die Betriebskostenabrechnung, zeigt sich verantwortlich für die Sicherung der Mieteinnahmen und überwacht den aktuell gültigen Mietspiegel.

Für alle anderen Sachen ist der Besitzer der Wohnung in Eigenregie verantwortlich und ist auch der Ansprechpartner seines Mieters. Das heißt, der Eigentümer nimmt eventuelle Mietkündigungen entgegen, kümmert sich um die Bestellung von Handwerkern und um eine Neuvermietung der Wohnung.

Die Vorteile des Einsetzens einer WEG-Verwaltung liegen also auf der Hand. Das gesamte Objekt wird zentral verwaltet und Missverständnisse, wer für was zuständig ist kommen gar nicht erst auf.

Die WEG-Verwaltung vor Ort

WEG-Verwaltungen, die vor Ort ansässig sind, kennen ihre zu betreuenden Objekte aus dem “Eff-Eff” und wissen aufgrund ihrer Erfahrungen, was für einen reibungslosen Ablauf notwendig ist. Eine permanente Rücksprache mit dem Wohnungseigentümer entfällt in solchen Fällen. Diese kurzen Prozess Wege ersparen dem Eigentümer ebenfalls zusätzliche Kosten, was sich für ihn positiv auf die vereinbarte Grundvergütung mit der WEG-Verwaltung auswirkt.

Der vermietende Eigentümer kommt allerdings nur in Genuss dieser Vorteile, wenn die WEG-Verwaltung ebenfalls die Betreuung und Verwaltung von Sondereigentum übernimmt.

Dies ist nicht immer der Fall. Einige WEG-Verwaltungen bieten lediglich die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums an und die komplette Betreuung des Sondereigentums, sprich der vermieteten Wohnung, verbleibt in den Händen des Eigentümers.

Wenn der Eigentümer dies allerdings nicht in Eigenregie bewerkstelligen möchte oder aufgrund fehlender Erfahrungen auch nicht kann, hat er die Möglichkeit einen externen Verwalter zu beauftragen, der diese Aufgaben dann für ihn übernimmt. Zusätzliche Kosten sind dann natürlich nicht zu vermeiden.

Augen auf bei der Auswahl der WEG-Verwaltung

Bei der Bestellung einer WEG-Verwaltung sollten Wohnungseigentümer also immer einen Blick darauf werfen, ob die WEG-Verwaltung sich auch für die Verwaltung von Sondereigentum verantwortlich zeigt.

Die anfallenden Kosten für die WEG-Verwaltung sind bei einer einheitlichen Betreuung von Gemeinschafts- und Sondereigentum sicherlich ein wenig höher anzusetzen, zahlen sich für den Eigentümer aber unter dem Strich aus.

Ein Eigentümer, der sich selbst schon mal mit dieser ganzen Materie auseinander setzen musste, weiß, dass sich der Einsatz einer gesamtheitlichen WEG-Verwaltung von großem Mehrwert ist und das “Wachsen grauer Haare” vermeiden kann.

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