Wir sind für Sie da

WEG Verwaltung

WEG Verwaltung

Wir kümmern uns um die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums für Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft mit unserer WEG Verwaltung für Objekte in Berlin und Brandenburg.

WEG Verwaltung Berlin Beispiel Team
WEG Verwaltung Berlin Abrechnung Bild

Abrechnung

Erstellung der Jahresabrechnung und Gesamt- und Einzelabrechnungen

WEG Verwaltung Berlin für Wirtschaftsplan

Wirtschaftsplan

Aufstellen eines auf die Bedürfnisse der WEG angepassten Wirtschaftsplanes

Eigentümerversammlung mit WEG Verwaltung Berlin RAND

Eigentümerversammlungen

Vorbereitung, Einberufung und Abhaltung ordentlicher und außerordentlicher Eigentümerversammlungen

WEG Verwaltung für die Instandhaltung

Instandhaltung

Objektbegehungen und Erfassung von Instandsetzungsbedarf, Ausschreibungen und Abnahme von Reparaturen

Zahlungsverehr mit WEG Verwaltung Berlin und Brandenburg

Zahlungsverkehr

Prüfung aller Eingangsrechnungen und Abwicklung des Zahlungsverkehrs

WEG Verwaltung Berlin für Schriftverkehr

Schriftverkehr

Gesamter Schriftverkehr mit allen Eigentümern und Behörden im Auftrag der WEG

Hausverwaltung Berlin Büro Beispiel Bild

Hausverwaltung Rand

WEG Verwaltung

WEG Verwaltung

Wir sind Ihr Ansprechpartner wenn es um eine professionelle und zuverlässige WEG Verwaltung geht.

WEG Verwaltung durch Ihre Berliner Hausverwaltung

WEG Verwaltung durch Ihre Berliner Hausverwaltung

Als Berliner Hausverwaltung gehört selbstverständlich auch die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften, kurz WEGs, zu unserem Portfolio.

Lassen Sie uns kurz den Begriff WEG unter die Lupe nehmen und definieren.

Als Besitzer einer oder mehrerer Wohnungen in einem Gebäude, müssen Sie sich mit den Eigentümern der übrigen Wohnungen über die Verwaltung des gemeinsamen Eigentums austauschen und sich „einig sein“. Sie bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft, in der jeder Eigentümer Rechte und Pflichten hat, die er befolgen muss.
Mit dem Besitz einer Eigentumswohnung befinden Sie sich in einer kombinierten Form des Eigentums. Ihre Wohnung zählt zu Ihrem Eigentum, dem sogenannten Sondereigentum, während andere Teile des Gebäudes, wie Treppenaufgänge, ein gemeinschaftlich angeschlossener Garten, Wärmeanlage etc. zum gemeinschaftlichen Eigentum aller zählen.
Natürlich können alle Einzeleigentümer die Verwaltung in Eigenregie übernehmen, aber man kennt es nur zu gut: Ein Eigentümer, eine Meinung. Viele Eigentümer, viele unterschiedlichen Meinungen. Die Gefahr eines „Nachbarschaftsstreit“ ist bei so einer Konstellation recht groß.
Mit einer kompetenten WEG Verwaltung in Berlin an Ihrer Seite, können Sie sicher sein, dass Ihr Sondereigentum und auch das Gemeinschaftseigentum zur vollsten Zufriedenheit aller Einzeleigentümer verwaltet werden.

Aufgaben Ihrer Berliner Wohnungsverwaltung als WEG Verwaltung

• Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
• Beschlussdurchführungen der Wohnungseigentümer
• Zuständigkeit für die Einhaltung von Hausordnungen
• Verwaltung der Gelder der Eigentümergemeinschaft inkl. der Instandhaltungsrücklagen
• Instandhaltung und –setzung des Gemeinschaftseigentums
• Erstellung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen und Vermögensberichten

Die Einberufung und Durchführung der jährlichen, ordentlichen Eigentümerversammlung

Die Einberufung einer Eigentümerversammlung unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben, damit sie rechtskräftig und nicht anfechtbar ist. Als Berliner Wohnungsverwaltung kennen wir uns mit all diesen Auflagen, wie fristgerechte Einladungen oder der Protokollführung, bestens aus. Uns entgeht keine Änderung im Wohnungseigentumsgesetzt und unsere Mitarbeiter sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Wir leiten Sie durch diese Zusammenkunft, die aus den stimmberechtigten Eigentümern bzw. deren zugelassenen Vertreter, besteht. Als „Moderator“ begleiten wir Sie bei Ihrem Meinungsaustausch, wiegen mit Ihnen die „Für und Wider“ von Vorschlägen ab und können, wenn es nötig wird, auch deeskalierend eingreifen.

Beschlussdurchführungen in der WEG als Berliner Hausverwalter

Beschlüsse, Absprachen und Vorhaben, die auf den Eigentümerversammlungen gemeinschaftlich geschlossen werden, bedürfen der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung. Zu den Aufgaben Ihrer Hausverwaltung in Berlin gehört hier unter anderem die Einholung von Angeboten für beschlossene Projekte und deren Sichtung. Zusammen mit Ihnen als Eigentümer werden wir diese Angebote erläutern und unsere professionelle Meinung, beruhend auf technischem Verständnis und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, mit Ihnen durchsprechen. Sie als Eigentümer werden in Ihrer Entscheidungsfreiheit nicht beschnitten, können sich aber auf unser Urteil verlassen.
Laufende Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung an Ihrem Gemeinschaftseigentum werden von uns überwacht und wir stellen sicher, dass alles, wie im Vorfeld besprochen, in Ihrem Sinne und zum Wohle der Immobilie durchgeführt wird.

Einhaltung der gültigen Hausordnung

Schnell kann ein Verstoß gegen eine gültige Hausordnung zu einem bösen Streit führen. Ein Wort gibt das andere und schon ist ein Nachbarschaftsstreit vom „Zaun gebrochen“. Als Berliner Hausverwaltung fungieren wir hier als Schnittstelle zwischen den Eigentümern. Wir kümmern uns um eventuelle Ruhestörungen im gemeinsam genutzten Gebäude oder auch um den Hausflur, der mal wieder nicht geputzt wurde. Unsachgemäße Nutzung des Gemeinschaftseigentums wird bei der Hausverwaltung Berlin ebenso diskret, wie effektiv behandelt.

Verwaltung der Gelder und der Instandhaltungsrücklagen der Eigentümergemeinschaft

Wir behalten Ihre Gelder immer im Auge. Die mit den Hausgeldern abgeführten Beträge für die Instandhaltung Ihres Gemeinschaftseigentums werden von uns, als Ihre Berliner Wohnungsverwaltung, treuhänderisch verwaltet. Sie können sicher sein, dass keine Gelder verschwendet werden oder die Kosten für Arbeiten, Renovierungen oder nötiger Sanierungen die angesparten Rücklagen übersteigen. Wie von der Gesetzgebung vorgeschrieben, legen wir ein separates Konto für diese Gelder an. Eine Verschmelzung mit anderen Einnahmen wird somit vermieden und Sie können sicher sein, dass Ihr gemeinsames Vermögen nur für Ihre Belange verwendet und verwaltet wird.

Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Vermögensbericht

Mit einer detaillierten Jahresabrechnung für jeden Einzeleigentümer informiert Sie die Hausverwaltung Berlin über die entstandenen Kosten, Ihren aktuellen Verbrauch von Heizmaterial wie Gas, Fernwärme oder Öl. Der Wasserverbrauch der jeweiligen Eigentumseinheit wird hier genauso aufgeschlüsselt wie Ihre Anteile an Straßenreinigung, Gartenpflege, Müllabfuhr oder ähnlichem. Sie haben immer den Überblick, wo Ihre eingezahlten Hausgelder verblieben sind und wo sich Preissteigerungen in Dienstleistungen Dritter ergeben haben.

Mit der Erstellung von Wirtschaftsplänen werden die zu erwartenden Kosten für das kommende Abrechnungsjahr aufgeschlüsselt. Basierend auf Erfahrungswerten, den jährlichen Anpassungen von Kosten und den vergangenen Verbrauchswerten, werden die zu zahlenden Hausgelder der einzelnen Eigentümer adäquat angepasst.

Als Berliner Hausverwaltung sind wir obendrein verpflichtet jedem Eigentümer, mittels Vermögenübersicht, Einblick in die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft zu gewähren.

Für die Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft setzen wir auf eine dauerhafte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Denn nur so kann Ihr Gemeinschaftseigentum und auch Ihr Sondereigentum effizient betreut werden.

Mit unserem Einfühlungsvermögen für die Belange von Eigentümern, unserem kompetenten Wissen gepaart mit technischer Kenntnis stehen wir an Ihrer Seite.

Ersparen Sie sich und Ihren Miteigentümern die jährliche Suche nach Ihrem perfekten Verwalter!

Aufgaben Ihrer Berliner Wohnungsverwaltung als WEG Verwaltung

• Organisation und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung
• Beschlussdurchführungen der Wohnungseigentümer
• Zuständigkeit für die Einhaltung von Hausordnungen
• Verwaltung der Gelder der Eigentümergemeinschaft inkl. der Instandhaltungsrücklagen
• Instandhaltung und –setzung des Gemeinschaftseigentums
• Erstellung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen und Vermögensberichten

Die Einberufung und Durchführung der jährlichen, ordentlichen Eigentümerversammlung

Die Einberufung einer Eigentümerversammlung unterliegt bestimmten gesetzlichen Vorgaben, damit sie rechtskräftig und nicht anfechtbar ist. Als Berliner Wohnungsverwaltung kennen wir uns mit all diesen Auflagen, wie fristgerechte Einladungen oder der Protokollführung, bestens aus. Uns entgeht keine Änderung im Wohnungseigentumsgesetzt und unsere Mitarbeiter sind immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung.
Wir leiten Sie durch diese Zusammenkunft, die aus den stimmberechtigten Eigentümern bzw. deren zugelassenen Vertreter, besteht. Als „Moderator“ begleiten wir Sie bei Ihrem Meinungsaustausch, wiegen mit Ihnen die „Für und Wider“ von Vorschlägen ab und können, wenn es nötig wird, auch deeskalierend eingreifen.

Beschlussdurchführungen in der WEG als Berliner Hausverwalter

Beschlüsse, Absprachen und Vorhaben, die auf den Eigentümerversammlungen gemeinschaftlich geschlossen werden, bedürfen der Vorbereitung, Durchführung und Überwachung. Zu den Aufgaben Ihrer Hausverwaltung in Berlin gehört hier unter anderem die Einholung von Angeboten für beschlossene Projekte und deren Sichtung. Zusammen mit Ihnen als Eigentümer werden wir diese Angebote erläutern und unsere professionelle Meinung, beruhend auf technischem Verständnis und unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten, mit Ihnen durchsprechen. Sie als Eigentümer werden in Ihrer Entscheidungsfreiheit nicht beschnitten, können sich aber auf unser Urteil verlassen.
Laufende Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung an Ihrem Gemeinschaftseigentum werden von uns überwacht und wir stellen sicher, dass alles, wie im Vorfeld besprochen, in Ihrem Sinne und zum Wohle der Immobilie durchgeführt wird.

Einhaltung der gültigen Hausordnung

Schnell kann ein Verstoß gegen eine gültige Hausordnung zu einem bösen Streit führen. Ein Wort gibt das andere und schon ist ein Nachbarschaftsstreit vom „Zaun gebrochen“. Als Berliner Hausverwaltung fungieren wir hier als Schnittstelle zwischen den Eigentümern. Wir kümmern uns um eventuelle Ruhestörungen im gemeinsam genutzten Gebäude oder auch um den Hausflur, der mal wieder nicht geputzt wurde. Unsachgemäße Nutzung des Gemeinschaftseigentums wird bei der Hausverwaltung Berlin ebenso diskret, wie effektiv behandelt.

Verwaltung der Gelder und der Instandhaltungsrücklagen der Eigentümergemeinschaft

Wir behalten Ihre Gelder immer im Auge. Die mit den Hausgeldern abgeführten Beträge für die Instandhaltung Ihres Gemeinschaftseigentums werden von uns, als Ihre Berliner Wohnungsverwaltung, treuhänderisch verwaltet. Sie können sicher sein, dass keine Gelder verschwendet werden oder die Kosten für Arbeiten, Renovierungen oder nötiger Sanierungen die angesparten Rücklagen übersteigen. Wie von der Gesetzgebung vorgeschrieben, legen wir ein separates Konto für diese Gelder an. Eine Verschmelzung mit anderen Einnahmen wird somit vermieden und Sie können sicher sein, dass Ihr gemeinsames Vermögen nur für Ihre Belange verwendet und verwaltet wird.

Jahresabrechnungen, Wirtschaftspläne und Vermögensbericht

Mit einer detaillierten Jahresabrechnung für jeden Einzeleigentümer informiert Sie die Hausverwaltung Berlin über die entstandenen Kosten, Ihren aktuellen Verbrauch von Heizmaterial wie Gas, Fernwärme oder Öl. Der Wasserverbrauch der jeweiligen Eigentumseinheit wird hier genauso aufgeschlüsselt wie Ihre Anteile an Straßenreinigung, Gartenpflege, Müllabfuhr oder ähnlichem. Sie haben immer den Überblick, wo Ihre eingezahlten Hausgelder verblieben sind und wo sich Preissteigerungen in Dienstleistungen Dritter ergeben haben.

Mit der Erstellung von Wirtschaftsplänen werden die zu erwartenden Kosten für das kommende Abrechnungsjahr aufgeschlüsselt. Basierend auf Erfahrungswerten, den jährlichen Anpassungen von Kosten und den vergangenen Verbrauchswerten, werden die zu zahlenden Hausgelder der einzelnen Eigentümer adäquat angepasst.

Als Berliner Hausverwaltung sind wir obendrein verpflichtet jedem Eigentümer, mittels Vermögenübersicht, Einblick in die finanzielle Lage der Eigentümergemeinschaft zu gewähren.

Für die Betreuung Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft setzen wir auf eine dauerhafte und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Denn nur so kann Ihr Gemeinschaftseigentum und auch Ihr Sondereigentum effizient betreut werden.

Mit unserem Einfühlungsvermögen für die Belange von Eigentümern, unserem kompetenten Wissen gepaart mit technischer Kenntnis stehen wir an Ihrer Seite.

Ersparen Sie sich und Ihren Miteigentümern die jährliche Suche nach Ihrem perfekten Verwalter!